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VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZES (BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSVERORDNUNG - BKRFQV) § 7 FORTBILDUNG DER AUSBILDER

Ausbilder, die Unterricht zur beschleunigten Grundqualifikation oder zur Weiterbildung durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine  Fortbildung alle 4 Jahre aufzufrischen. Die Fortbildung soll alle Gebiete erfassen, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders von Bedeutung sind. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Zeitstunden .

In den drei verschiedenen Kenntnisbereichen wird geschult, die sich mit der Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln, der Anwendung von Vorschriften sowie der Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit befassen.

Zielgruppe:

Zukünftige Ausbilder, Dozenten oder Fahrlehrer, die eine Beschäftigung im Bereich der Bildung anstreben

Ausbilder, Dozenten oder Fahrlehrer, die eine Beschäftigung im Bereich der Bildung fortführen möchten

Abschluss  :  Teilnehmerzertifikat

 

Dauer :      24 Zeitstunden      ( Auffrischungskurs )   Kosten 650  €  je Teilnehmer

                  40 Zeitstunden      ( Neueinsteiger     )     Kosten  900 €  je Teilnehmer 

 

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